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   LSG Niedersachsen-Bremen, 15.06.2011 - L 15 AS 39/11 B ER   

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https://dejure.org/2011,124653
LSG Niedersachsen-Bremen, 15.06.2011 - L 15 AS 39/11 B ER (https://dejure.org/2011,124653)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 15.06.2011 - L 15 AS 39/11 B ER (https://dejure.org/2011,124653)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 15. Juni 2011 - L 15 AS 39/11 B ER (https://dejure.org/2011,124653)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05

    Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 15.06.2011 - L 15 AS 39/11
    Ist hingegen ein Erfolg im Hauptsacheverfahren nicht bereits auszuschließen, weil insbesondere eine abschließende Sachaufklärung im Eilverfahren nicht möglich ist, bedarf es einer Folgenabwägung, in welche die Sozialgerichte die grundrechtlichen Belange des Antragstellers, namentlich die verfassungsrechtliche Gewährleistung eines die Menschenwürde wahrenden Existenzminimums, umfassend einzustellen haben (BVerfG, Beschl. 1 BvR 569/05 v. 12. Mai 2005).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 26.08.2016 - L 15 AS 23/13
    Zur Begründung hat das SG auf den Widerspruchsbescheid des Beklagten vom 28. Juni 2011 sowie auf einen im Rahmen des vom Kläger wegen des streitgegenständlichen Sachverhalts geführten einstweiligen Rechtsschutzverfahrens ergangenen Beschluss des Landessozialgerichts (LSG) Niedersachen-Bremen vom 15. Juni 2011 - 15 AS 39/11 B ER - verwiesen, in den der Senat sich wie folgt geäußert hat: Soweit der Antragsteller geltend macht, bis auf sein Einkommen aus einer Beschäftigung bei der E. und darlehensweise Zahlungen seiner Schwester mittellos zu sein, ist sein Vortrag mit Rücksicht auf die im Verfahrensverlauf zutage getretenen Umstände nicht substantiiert und unglaubhaft.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 26.08.2016 - L 15 AS 24/13
    Zur Begründung hat das SG auf den Widerspruchsbescheid des Beklagten vom 9. Dezember 2011 sowie auf einen im Rahmen des vom Kläger wegen des streitgegenständlichen Sachverhalts geführten einstweiligen Rechtsschutzverfahrens ergangenen Beschluss des Landessozialgerichts (LSG) Niedersachen-Bremen vom 15. Juni 2011 - 15 AS 39/11 B ER - verwiesen, in den der Senat sich wie folgt geäußert hat: Soweit der Antragsteller geltend macht, bis auf sein Einkommen aus einer Beschäftigung bei der E. und darlehensweise Zahlungen seiner Schwester mittellos zu sein, ist sein Vortrag mit Rücksicht auf die im Verfahrensverlauf zutage getretenen Umstände nicht substantiiert und unglaubhaft.
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